Mit einem gestern verkündeten Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln die Klage gegen Leistungsbescheide des Oberbergischen Kreises abgewiesen, mit denen der Kreis die Kosten der Räumung eines Pflegeheims dessen Bauherren auferlegt hatte.
Der Kreis hatte bei mehreren Baukontrollen festgestellt, dass das im Jahr 2009 eröffnete Pflegeheim mehrere erhebliche Brandschutzmängel aufweist (u.a. fehlende Aufschaltung der Brandmeldeanlage auf die Kreisdienststelle der Feuerwehr und mangelhafte Rettungswege). Am 4. Juli 2012 räumte der Kreis das Pflegeheim und bediente sich zur Verlegung der Heimbewohner in andere Pflegeheime der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof, des Deutschen Roten Kreuzes und des Malteser-Hilfsdienstes. Die dafür von der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von rund 6.000 Euro forderte der Kreis von den Bauherren zurück.
Nachdem das Gericht in der mündlichen Verhandlung einzelne Rechnungsposten beanstandete, hat der Kreis den Forderungsbetrag insoweit reduziert. Im Übrigen stellte das Gericht fest, dass die Auferlegung der Kosten rechtmäßig sei. Insbesondere sei die Zwangsräumung am 4. Juli 2012 rechtmäßig vorgenommen worden. Die durch die Brandschutzmängel verursachten Risiken hätten es notwendig gemacht, das Pflegeheim sofort zu räumen. Der Kreis könne daher die Kosten der Räumung von den Klägern als Bauherren ersetzt verlangen.
Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.
Az: 2 K 7003/12